1.1 Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Dienstleistungen und Angebote von azoom photos + communication, Martin Scheel, nachstehend azoom genannt. Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen azoom und Kunden sowie anderen Geschäftspartnern und sind ein integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung.
1.2 Die AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende AGB des Kunden sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – selbst im Falle der Leistungserbringung – nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Die Änderung bestehender Verträge bedarf der ausdrücklichen Anerkennung durch azoom.
1.4 azoom behält sich vor, die AGB jederzeit stillschweigend zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten ausschliesslich für Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen AGB abgeschlossen werden.
2.1 Alle Angebote von azoom sind grundsätzlich freibleibend, soweit im Angebot nicht anders definiert. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung des Auftrags zustande. Der Leistungsumfang orientiert sich ausschliesslich am Inhalt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
2.2 azoom behält sich zwingende, organisatorische oder technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vor.
2.3 Grundsätzlich sind von azoom in Angeboten definierte Termine Richtwerte. Fristen, die bei Angebotserstellung Gültigkeit hatten, können bei Auftragsvergabe wesentlich abweichen. Der Kunde wird über diese Abweichungen wenn möglich informiert.
3.1 Offerten werden ausdrücklich als solche deklariert und basieren auf vollständigen, konkreten Grundlagen zum Zeitpunkt der Offertstellung. Offerten auf Basis ungenauer oder unvollständiger Vorgaben haben unverbindlichen Richtpreis-Charakter.
3.2 Preisaufschläge Dritter wie z.B. von Druckereien, die Bestandteil des Angebots sind, führen auch bei laufenden Aufträgen zu entsprechenden Preisanpassungen.
3.3 Vom Kunden nach Ausführungsbeginn gewünschte Minderleistungen führen ohne Einverständnis von azoom nicht zu einer Preisreduktion, ausser wenn dies in der Offerte definiert ist.
3.4 azoom ist berechtigt, organisatorisch bedingte Mehrkosten, die auf kundenseitige Verzögerungen zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
3.5 Mehraufwand aufgrund ungenügender Qualität des Ausgangsmaterials, wie z.B. unvollständige oder mangelhafte Texte, schlechtes Bildmaterial usw., oder als Folge von grösseren Autorenkorrekturen, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.6 Aufträge, die sich ohne Verschulden von azoom in ihrer Fertigstellung verzögern, berechtigen azoom zur Berechnung von bisher erbrachten Leistungen, auch wenn dies im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nicht vorgesehen ist.
3.7 azoom erfasst bei Aufträgen normalerweise nur die aufgelaufenen Arbeitsstunden, ohne detaillierte Protokollierung einzelner Arbeitsschritte. Wird eine exakte Aufschlüsselung verlangt, ist dies vor Auftragsvergabe zu vereinbaren.
3.8 Besprechungen, Telefonate und Supportleistungen jeglicher Art werden zu den üblichen Stundenansätzen abgerechnet. Die minimale Dauer beträgt 10 Minuten zum üblichen Ansatz.
4.1 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung gilt für alle Rechnungen die Zahlungsfrist von 30 Tagen rein netto, zzgl. MwSt.
4.2 azoom behält sich das Recht vor, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Bleiben diese aus, kann die Auftragsausführung ohne Verzugsfolgen für azoom gestoppt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Kosten werden ohne Verzug fällig.
4.3 Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von azoom.
5.1 Gestaltungsvorschläge, Skizzen, Entwürfe und das Erstellen von Fotos für das Layout können ohne anders lautende Vereinbarung zu branchenüblichen Ansätzen nach Aufwand in Rechnung gestellt werden, auch wenn es zu keiner definitiven Auftragserteilung kommt.
6.1 azoom geht grundsätzlich davon aus, dass das Urheberrecht für vom Kunden geliefertes Ausgangsmaterial im Besitz des Kunden ist und die Rechte Dritter nicht verletzt werden.
6.2 Für alle Web-Inhalte wie Bilder, Texte, Dokumente, Namen und Links ist ausnahmslos der Kunde verantwortlich. azoom Kommunikation kann für Rechts- und Copyright-Verletzungen nicht haftbar gemacht werden.
6.3 azoom beansprucht für alle Kreationen, soweit der Gesetzgeber dies zulässt, das Urheberrecht, unabhängig davon, ob eine definitive Auftragserteilung erfolgt oder ob es sich um Gestaltungsvorschläge handelt. Das Urheberrecht beinhaltet das Nutzungs- und Veränderungsrecht. Mit der Bezahlung des Auftrages erfolgt keine automatische Übertragung des Urheberrechts.
6.4 Von azoom erstellte Arbeiten sind ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung Eigentum von azoom und gelten als nicht exklusiv. Ist ein Kunde an der exklusiven Übernahme einer bestimmten Arbeit, inkl. aller Urheberrechte interessiert, ist azoom bereit, ein entsprechendes Angebot abzugeben.
6.5 Werden von azoom erstellte grafische Darstellungen und Illustrationen an Dritte weitergegeben, muss bei der Veröffentlichung zwingend der Vermerk «© azoom Kommunikation» angebracht werden.
6.6 Von azoom erstellte Werke dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht weiterverkauft werden.
6.7 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung treten Mitarbeiter und Freelancer sämtliche Urheberrechte für alle Arbeiten, die von azoom in Auftrag gegeben wurden, an azoom ab. azoom steht das Recht zu, die entsprechenden Arbeiten und Werke zu verändern, sowie zur Schaffung weiterer Werke zu verwenden.
7.1 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung treten Models sämtliche Urheberrechte für Fotos an azoom ab. azoom steht das Recht zu, Fotos und Werke nach ihrem Ermessen zu ändern, soweit dies gesetzlich möglich ist, sowie zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden.
7.2 Bilder aus unserer Bilderdatenbank werden gegen eine Nutzungsgebühr für einmalige Projekte freigegeben. Die Nutzung ist ohne anders lautende Vereinbarung weder exklusiv, noch auf andere Anwendungen übertragbar.
7.3 Von azoom Kommunikation erstellte Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden.
7.4 Von azoom Kommunikation erstellte Bilder dürfen ohne Einwilligung weder modifiziert noch verfälscht werden.
7.5 Bei Veröffentlichungen in Printmedien ist der Urhebervermerk «© azoom Kommunikation» anzubringen, im Internet ist die Quelle anzugeben.
8.1 Alle von azoom programmierten Applikationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vervielfältigt, verkauft noch verändert werden. Das Urheberrecht kann nur mit schriftlicher Genehmigung erworben werden.
8.2 Von azoom erstellte Websites dürfen ohne schriftliche Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoss gegen diese Klausel führt zu einer Schadenersatzforderung in Höhe von 50% der ursprünglichen Erstellungskosten.
8.3 Ein Kunde erwirbt je nach Angebot ein unbefristetes Nutzungsrecht der entsprechenden Anwendungen, ist jedoch nicht Eigentümer. Als Lizenznehmer ist er damit einverstanden, Änderung der Software durch azoom erledigen zu lassen, ansonsten erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
8.4 Eine von azoom erstellte Anwendung darf weder kopiert noch transferiert werden. Der Kunde ist frei in der Wahl des Hostings. Steht ein Hostingwechsel an, stellt azoom die Anwendung dafür bereit.
8.5 Das Copyright von azoom darf weder verändert noch entfernt werden. Dies gilt auch für Websites, die später durch eine andere Agentur gewartet werden.
8.6 Unterlagen für Schulungen und von azoom erstellte Manuals sind Eigentum von azoom und dürfen nur für den Eigengebrauch verwendet werden. Jede Weitergabe ist untersagt.
9.1 Bedingt durch Material- und Fertigungstoleranzen sind Abweichungen gegenüber Vorlagen, ausgehändigten Referenzmustern oder Erstaufträgen möglich. Dazu zählen Farbtoleranzen, minimale Lageänderungen oder die Schnittgenauigkeit. Für branchenübliche Toleranzen kann keine Haftung übernommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachbesserung.
9.2 Mehr- und Minderlieferungen, besonders bei Druckaufträgen, lassen sich nicht vermeiden. Abweichungen von bis zu 10% sind zulässig. Es wird die tatsächliche Auflage fakturiert.
10.1 Der Auftraggeber ist angehalten, vor der Druckfreigabe das Gut zum Druck auf Fehler zu überprüfen und die Druckfreigabe und notwendigen Korrekturen termingerecht an azoom zu senden. azoom haftet nicht für Fehler, die übersehen werden.
10.2 Wird auf die Sichtung der druckbereiten Daten verzichtet oder leitet der Kunde die entsprechenden Daten direkt an einen Weiterverarbeiter weiter, so ist er für deren Fehlerfreiheit verantwortlich. azoom haftet in diesem Fall nicht für Folgekosten, die sich aus der Weiterverarbeitung dieser Daten ergeben.
10.3 Von azoom gelieferte Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen und Beanstandungen innerhalb einer Woche zu melden, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Mängeln wird für schnellstmöglichen Ersatz bzw. Mängelbehebung gesorgt.
10.4 Die Funktionalität von Webapplikationen werden vom Kunden innerhalb von zwei Monaten ab Aufschaltung vollständig überprüft und gelten danach automatisch als angenommen.
10.54 Aufgrund der Komplexität von Softwareapplikationen sind versteckte Mängel möglich. Websites oder programmierte Web-Lösungen können zum Zeitpunkt der Aufschaltung nur hinsichtlich der Standard-Funktionen und anhand des vorhandenen Inhalts auf einwandfreien Betrieb überprüft werden.
11.1 azoom Kommunikation gewährt auf alle programmierten Lösungen eine Funktionsgarantie von 12 Monaten.
11.2 Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für direkten oder indirekten Schaden aus Mängeln des Vertragsgegenstandes wird von azoom ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt für alle Ansprüche und umfasst auch Schäden, die von Dritten verursacht wurden.
11.3 Unsachgemässe Handhabung von Websites und Webapplikationen kann zu Fehlern führen, für die azoom keine Haftung übernimmt.
11.4 azoom haftet nicht für Betriebsunterbrüche des Hosters oder durch Hacker verursachte Störungen, sowie bei Datenverlust des Hosters.
11.5 azoom lehnt jede Haftung für Folgeschäden ab, die durch den Ausfall einer Website oder eines Shops entstehen können.
11.6 azoom kann grundsätzlich nicht für Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Auftrags oder für die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins haftbar gemacht werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verträge, die eine Konventionalstrafe vorsehen.
12.1 azoom verpflichtet sich, kundenbezogene Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben.
13.1 azoom Kommunikation garantiert bei Webprojekten und Druckvorstufenaufträgen die Datensicherung für 12 Monate. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist freiwillig bzw. bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit Festlegung einer jährlichen Datensicherungsgebühr.
13.2 azoom haftet nicht für Datenverlust, der aufgrund von Harddisk-Crashes, Backup-Störungen oder fehlerhafter Sicherungsdatenträger entsteht.
13.3 Aufgrund der Datenflut behält sich azoom das Recht vor, an den Kunden ausgehändigte Auftragsdaten stillschweigend zu löschen, wenn dies aus Gründen der Organisation und zur Wahrung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
13.4 Bei allen Webapplikationen und Websites ist der Kunde durch ein regelmässiges Backup grundsätzlich für die Sicherung der selbst erstellten Daten verantwortlich.
13.5 Projektdaten, inkl. aller Zwischenstadien, sind Eigentum von azoom und werden nicht an den Kunden ausgehändigt. Dazu zählen auch die Dateien grafischer Anwenderprogramme. azoom händigt bei Drucksachen auf Wunsch die Druckdaten in Form eines hochauflösenden PDFs aus und bei Websites die HTML-Seiten. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
13.6 Bei einem Agenturwechsel besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Erstellungsdateien käuflich zu erwerben.
13.7 Für die Sicherheit, der von Kunden an uns übermittelten Daten ergreift azoom die üblichen technischen Vorkehrungen und schützt Server und Datenbanken vor dem Zugriff Dritter.
13.8 Aufgrund des Wandels der grafischen Programme ist es ohne permanente Überführung der Daten in eine neuere Programmversion oft nicht mehr möglich, bestehende Daten zu nutzen. Wird eine ständige Aktualisierung der Erstellungsdaten gewünscht, wird eine jährliche Datenbewirtschaftungsgebühr erhoben.
13.9 Aufgrund des raschen Wandels bei Internetanwendungen ist ein regelmässiges Update des Systems erforderlich. Hierfür kann ein Service- und Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Ist kein solcher vorhanden wird azoom in unregelmässigen Abständen die nötigen Wartungsarbeiten vornehmen und dem Kunden zum üblichen Tarif in Rechnung stellen. Dringende Arbeiten werden von azoom ohne Einverständnis des Kunden ausgeführt. Der Aufwand hierfür wird ebenfalls zu üblichem Ansatz in Rechnung gestellt.
14.1 Im Falle des Rücktritts eines Vertragspartners hat azoom Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen und Fremdkosten in von azoom nachgewiesener Höhe. Entsprechendes gilt im Falle der Änderung des Leistungsumfangs im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Agentur- bzw. Projektvertrages. Mehrkosten, die durch die Änderung ordnungsgemäss ausgeführter, Projektaufträge entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und sind von ihm zu tragen.
14.2 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist beiden Parteien grundsätzlich nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
14.3 azoom ist insbesondere zu einer Kündigung berechtigt, wenn (a) Aufträge des Kunden offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, (b) der Kunde über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder seine Zahlungen eingestellt hat und/oder (c) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
14.4 Möchte der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung durch azoom aus gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurücktreten, ist er verpflichtet, die bereits von azoom Kommunikation erbrachten Leistungen zu bezahlen, unabhängig davon, ob eine Fertigstellung der eigentlichen Vertragsleistung erfolgt ist oder nicht. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet 20% der Angebotssumme als Entschädigung für entgangenen Gewinn an azoom Kommunikation zu zahlen.
15.1 Für alle Verträge gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Chur.
15.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer AGB-Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck so weit als möglich entspricht. Gleiches gilt auch für mögliche Vertragslücken.
Diese AGB ersetzen frühere Versionen und gelten seit März 2018
azoom Kommunikation, Chur